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Kostenloses WLAN im Hotel und Restaurant – Was müssen Betreiber beachten?

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Das Internet ist aus dem modernen Leben nicht mehr wegzudenken und längst empfinden wir es nicht mehr als Luxus, im Restaurant oder im Hotel WLAN zu haben, sondern als Notwendigkeit. Allerdings müssen Hoteliers und Restaurantbetreiber einige Dinge beachten, wenn Sie ihre Gäste über den eigenen Internetzugang ins Netz schicken möchten.

Rechtliche Absicherung durch das Providerprivileg

Ein offenes WLAN-Netzwerk ist in Cafés, Restaurants und Hotels natürlich die komfortabelste Variante. Die Gäste können einfach ihr Smartphone oder ihren Laptop heraus holen und sind sofort über den offenen Hotspot im Internet. Da die Kosten auf Betreiberseite zu vernachlässigen sind, ist das zwar attraktiv, aber gefährlich.

Alleine auf technischer Seite müssen die Hotspots abgesichert sein, damit die Gäste nicht auf intern angebundene Geräte zugreifen können. Spezialisierte Anbieter riegeln das Intranet ab und lotsen die Gäste daran vorbei ins Netz, auch eine Absicherung über eine Firewall ist in diesem Fall ein Muss. Externe Provider lohnen sich auch deswegen, weil sie die IP-Adressen der Gäste speichern und den Gästen IP-Adressen zuweisen.

Rechtlich ist das nicht mehr zwingend erforderlich, denn für ihre Gäste haften WLAN-Betreiber nicht mehr. Seit Herbst 2016 gilt das sogenannte Providerprivileg nämlich auch für nebengewerbliche Anbieter. Bisher schützte das Privileg etwa Telekom und Vodafone vor rechtlichen Konsequenzen der Straftaten ihrer Kunden, nun gilt es auch für die Anbieter von WLAN-Netzwerken. Davor galt noch die sogenannte Störerhaftung. Dennoch kann es sich natürlich lohnen, externe Provider und Login-Bildschirme zu nutzen, um das WLAN zu schützen. Gerade an stark frequentierten Orten ist eine gewisse Schwelle sinnvolle, um das “WLAN-Schnorren” zu umgehen. Schließlich geht jede Nutzung zulasten der Geschwindigkeit.

Gratis Internetzugung für Werbung, Branding und Kundenbindung nutzen

Doch nicht nur rechtliche und technische Aspekte sind zu beachten: Das Gratis-WLAN kann für Hotels und Restaurants auch als Marketingtool genutzt werden. Wer einen eigenen Login-Screen benutzt, der kann diesen Bildschirm nutzen, um Werbung in eigener Sache zu machen. Das können etwa Sonderangebote oder Desserts sein, aber auch Querverweise zum Geschäft in der Parallelstraße sind natürlich möglich.

Die Login-Seite sollte außerdem unbedingt Links zu den Profilen sozialen Netzwerken beinhalten, so dass Gäste auch direkt auf Facebook, Twitter und Co. zu Fans werden können. Ein “Gefällt mir” auf der Facebook-Seite des Restaurants, Cafés oder Hotels lässt sich auch zur Bedingung des Zugangs machen.
Eine weitere wichtige Implementierung (gerade für Ketten und größere Restaurants) ist ein direktes Feedback über den Hotspot. Denn so kommt es nicht zu Schlammschlachten in den Kommentarspalten und der Beschwerdeweg ist schneller und direkter.

Natürlich müssen Router und Geschwindigkeiten auf die Räumlichkeiten abgestimmt werden, Repeater bieten etwa auf großer Fläche eine günstige Signalverstärkung.

Kostenloses WLAN in Hotels und Restaurants

Die Streichung der Störerhaftung öffnet Restaurants und Hotels die Möglichkeit, offene Hotspots zu betreiben, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Mit den richtigen technischen Sicherungen, der passenden Geschwindigkeit und gegebenenfalls Repeatern können Gäste in Hotels und Restaurants jederzeit kostenlos ins Internet – und diesen Komfort wissen Kunden zu schätzen.

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