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Neuer Buchungs-Button und Infopflichten ab 01.08.2012

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Die meisten Hotels und Reiseveranstalter haben sicherlich schon davon gehört, dass eine Gesetzesänderung ab dem 1. August 2012 eine Änderung des Textes auf dem finalen Buchungs-Button auf Touristik-Websites verlangt. Falls diese Gesetzesänderung bisher an Ihnen vorbei gegangen ist, sollten Sie Ihre Buchungsstrecke schnellsmöglich überprüfen – denn möglicherweise droht Ihnen eine komplette Überarbeitung der bisherigen letzten Seite der Buchungsstrecke:

Mit Wirkung zum 1. August 2012 hat der Gesetzgeber die Pflichten für alle Unternehmen verschärft, die ihre Waren und Dienstleistungen über das Internet vertreiben. Diese neuen Anforderungen gelten für sämtliche Online-Shops, und somit auch für Touristik-Unternehmen, die ihre Reisen über das Internet buchbar machen. Doch was genau muss eigentlich geändert werden?

Neue Beschriftung des Buchungs-Button ab 1. August 2012

Jedem Kunden, der im Internet einen Urlaub buchen möchte, müssen unmittelbar vor dem Abschluss der Buchung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise die wesentlichen Merkmale der Reise (unter anderem der Gesamtpreis und mögliche Zusatzkosten) in räumlicher Nähe zum Buchungs-Button angezeigt werden. Dabei darf keine Trennung durch andere Gestaltungselemente erfolgen. Für die meisten Tourismus-Portale bedeutet dies, dass die gesamte letzte Seite der Buchungsstrecke angepasst werden muss.

In jedem Online-Shop muss der Bestellbutton zukünftig gut lesbar mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder einem ähnlichen, ebenso deutlichen Text beschriftet werden. Dieser wird vom Gesetz zwar nicht genauer definiert. Man kann jedoch davon ausgehen, dass auf einer Touristik-Seite auch die Formulierung “zahlungspflichtig buchen” erlaubt sein wird.

Reiseunternehmen sollten zudem prüfen, ob ihre AGBs möglicherweise geändert werden müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn diese in den Buchungsprozess einbezogen werden.

Welche Gefahren drohen bei Nichteinhaltung?

Wenn der Buchungs-Button nicht bis zum 1. August 2012 an das neue Gesetz angepasst wird, droht Touristik-Firmen gleich doppeltes Ungemach: Zum einen ist der der durch den Buchungsabschluss zustande kommende Vertrag mit dem Kunden nicht wie bisher gültig. Zu anderen gehen Hotels, Reiseveranstalter und sonstige Tourismus-Unternehemen das Risiko ein, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Die genauen Details zu dieser Gesetzesänderung finden Sie von einem Juristen zusammengefasst z.B. auf http://www.boer-niessing.de/neuer-bestell-button-und-infopflichten-ab-01-08-2012-ii/

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