Facebook-Seiten umbenennen: So gelingt es

In verschiedenen Situationen kann es Sinn machen, seine Facebook-Seiten bzw. Unternehmensseiten in dem Sozialen Netzwerk umzubenennen. Beispielsweise hat sich der Name der Firma oder einer bestimmten Marke geändert und man möchte diesem Umstand Rechenschaft tragen. Möglicherweise hat man auch festgestellt, dass die bisherige Bezeichnung aus SEO-Gesichtspunkten nicht funktioniert oder von der Zielgruppe nicht angenommen wird. Seit kurzer Zeit ist eine Umbenennung der Facebook Pages möglich, allerdings gibt es dafür eine Reihe von beachtenswerten Einschränkungen.
So können Sie den Namen von Facebook-Seiten ändern
Die Umbenennung von Facebook Pages beginnt über den Reiter “Info”, anschließend klicken Sie auf “Seiteninfo”. Von hier kann man den Eintrag “Name” auswählen, anschließend erhält man die Möglichkeiten, auf einen Button mit der Aufschrift “Bearbeiten” zu klicken. Hier gibt man die neue Bezeichnung für die Facebook-Seite ein und wählt “Änderungen speichern” aus.
Der neue Seitenname wird nicht sofort sichtbar, sondern erst einmal von Facebook geprüft. Gibt es nur geringfügige Änderungen, erfolgt die Freischaltung der Facebook-Seite unter neuem Namen oft schon innerhalb von 24 Stunden. Bei größeren Änderungen können einige Tage ins Land gehen, bevor der neue Name der Facebook Page sichtbar – sofern er nicht gegen die Regeln verstößt.
Hier noch einmal die einzelnen Schritte im Überblick:
– Facebook-Seite aufrufen
– Auf den Reite “Info” klicken
– “Seiteninfo” aufrufen
– Mit dem Mauszeiger über die Zeile “Name” fahren
– Auf “Bearbeiten” klicken
– Neuen Namen der Facebook-Seite eingeben
– “Änderungen speichern” klicken
Diese Einschränkungen gelten für die Umbenennung von Facebook Pages
Grundsätzlich sollen Inhalt und Seitenname zusammenpassen. Überspitzt gesagt darf man seine Tourismus-Seite beispielsweise nicht “Süße Hundewelpen” nennen. Zudem muss der Name grammatikalisch korrekt sein, nur Großbuchstaben sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden (kurze) Akronyme.
Symbole sind ebenfalls nicht zugelassen. Dies schließt das Trademark-Zeichen explizit ein. Darüber hinaus dürfen die Seitennamen nicht zu lang sein: Werbeartige Beschreibungen (z.B. “der günstigste Reisevermittler”) sind verboten. Es gibt keine ausdrückliche Obergrenze, aber ab mehr als 30 Zeichen wird es kritisch.
Allgemeine Begriffe (“Hund”) sowie Standorte (“Köln”) sind auch verboten. Darüber hinaus muss jede Seite die offizielle Autorisierung haben. Nur “TUI” bzw. von “TUI” autorisierte Personen dürfen beispielsweise den Namen verwenden.

Mein Name ist Mario Vogelsteller und ich wohne in Minden. Ich bin seit über 10 Jahren Ihr Experte für SEO, SEA (z.B. Google Ads), Content Marketing und Usability. Zu meinen Kunden zählen Reiseveranstalter, Reisebüros, Hotels und Vermieter von Ferienunterkünften, sowie kleine Unternehmen wie Arztpraxen, Rechtsanwälte oder Handwerker.